FAQ
Hier beantworten wir die meisten Ihrer Fragen
Wir benötigen zur Ausstellung eines Rezeptes einen aktuellen Versicherungsnachweis, z.B. Ihre Versicherungskarte.
Sollen Medikamente verordnet werden, die Sie in der Vergangenheit bereits erhalten haben, kann dann das Rezept auf Ihre Karte geladen werden.
Neue Medikamente werden nur nach ärztlicher Konsultation ausgestellt.
Fachfremde Medikamente können wir nicht verordnen.
Wir freuen uns, Sie wieder in Begleitung bei uns begrüßen zu können! Da unser Wartezimmer recht klein ist und nur begrenzt Personen aufnehmen kann, kann es sein dass wir Ihre Begleitung bitten müssen, draußen zu warten. Wir bitte die Begleitung dann zur Untersuchung dazu.
Bitte kommen Sie zunächst zu einem Gespräch und einer Voruntersuchung zu mir in die Sprechstunde. Hier können wir klären, welche Spirale die richtige für Sie ist. Vor Einlage der Spirale führen wir eine Krebsvorsorge- und Ultraschalluntersuchung sowie ggf die Testung auf eine Chlamydieninfektion durch. Wenn alles gut ist, wird die Spirale während der nächsten Monatsblutung, eingesetzt. Hierzu bitte ich Sie telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Etwa 6 Wochen nach dem Einsetzen der Spirale kontrollieren wir die korrekte Lage mit einer Ultraschalluntersuchung.
Sowohl die Spirale als auch das Einsetzen ist eine Privatleistung und die Kosten müssen von Ihnen selbst getragen werden. Auch wenn Sie die Spirale zur Therapie von zu starken oder schmerzhaften Blutungen (bei Adenomyose zum Beispiel) erhalten, wird diese Leistung von mir privat liquidiert. Das gilt auch dann, wenn ich Ihnen diese Therapie selbst empfohlen habe. Bitte klären Sie ggf selbst eine Kostenrückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse.
Bei jungen Frauen unter 22 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Spirale und das Einsetzen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Mädchen unter 18 Jahren. Es fallen keine weiteren Gebühren an. Unter 22 Jahren werden die Kosten für das Medikament übernommen, es fallen jedoch €5 Rezeptgebühr an, ab einem Medikamentenpreis über €50 beträgt die Rezeptgebühr €10.
Bitte beachten Sie: ab 22 Jahren tragen Sie die Kosten für Verhütung selbst, außer bei medizinischer Begründung. Eine Rezeptgebühr entfällt.
Die Altersgrenze „bis zum vollendeten 22. Lebensjahr“ gilt auch für ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige Notfall-Kontrazeptiva, wie die Pille danach.
Die Kupferkette wird aktuell in meiner Praxis nicht eingesetzt und auch nicht entfernt.
Leider Nein. Ich lege das Verhütungsstäbchen unter der Haut ("Implanon") nicht und kann es Ihnen auch nicht entfernen.
Gern können wir über andere Verhütungsmittel sprechen.