Öffnungszeiten während der Weihnachtsfeiertage - Nutzung von Email - Telefonische Erreichbarkeit - Krankschreibung - Rezepte
Liebe Patient:innen,
bitte denken Sie vor den Feiertagen rechtzeitig an Ihre Rezepte!
Die Praxis bleibt vom 22.12.2025-04.01.2026 geschlossen.
Bitte beachten Sie:
Email: Uns erreicht eine riesige Menge von Emails. Oft mit dem Wunsch nach Rezepten per E-rezept, E-Krankschreibungen oder medizinischen Anliegen. Es oftmals ist nicht machbar, diese alle zu beantworten. Wir bitten Sie daher:
- Nutzen Sie Email zur Übermittlung und zum Austausch von Befunden
- Nutzen Sie Email zum Absagen von Terminen oder Mitteilung von Verspätungen (Betreff "Terminabsage" oder "Verspätung")
- Nutzen Sie Email, wenn Sie eine Terminvereinbarung wünschen (Betreff "Terminwunsch"). Denken Sie daran Namen, Vornamen, Geburtsdatum und eine Mobilnummer zu nennen!
- Nutzen Sie Email für Rezepte (Betreff "Rezept"), aber bitte beachten Sie: E-Rezepte können wir nur ausstellen, wenn uns in diesem Quartal bereits ein Versicherungsnachweis vorliegt und Sie als meine Patientin in der Vergangenheit bereits eine Verordnung für das Medikament von mir erhalten haben.
- Es können keine medizinische Anliegen per Email geklärt werden. Sie benötigen einen Termin (s.o.).
Bitte bleiben Sie gesund!!!! Und helfen Sie auch uns, gesund zu bleiben, damit wir weiterhin für Sie da sein können. Sollten Sie oder Ihr Kind krank sein, teilen Sie uns dies bitte per Mail mit ("Terminabsage wegen Krankheit") und bitten Sie uns um einen neuen Termin. Wir versuchen, dies zeitnah (!) einzurichten. Nicht alle meine Patientinnen sind komplett immun kompetent. Ich bitte Sie nachdrücklich um einen verantwortungsvollen Umgang hiermit!
Schwangere Patientinnen können gern mit Partner:in kommen. Da unser Wartebereich sehr klein ist, bitten wir Sie, die gemeinsamen Besuch auf die Termine mit Ultraschalluntersuchungen zu beschränken. Wir kennzeichnen diese in Ihrem Mutterpass. Die Begleitpersonen bitten wir, ggf. für Patient:innen Platz zu machen.
Telefon: Während der Sprechzeiten sind wir telefonisch nur zu den Randzeiten erreichbar, die Sie der Website entnehmen können (siehe "Telefonsprechzeiten" ganz unten auf der Seite). Da die Patientenversorgung immer vor geht, ist ein KI-baiserter Telefonassitent geschaltet, wenn wir verhindert sind. Das ist nicht schön (finden wir) aber immerhin....
Krankschreibungen: Sind Sie vorübergehend krankheitsbedingt arbeitsunfähig, erhalten Sie selbstverständlich eine Krankschreibung/Arbeitsunfähingkeitsbescheinigung.
- Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) kann nach telefonischer Anamnese erfolgen.
- Dies gilt für Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Ob das im konkreten Fall so ist, entscheidet die behandelnde Ärztin, sodass ich Ihnen die AU auch nur für Erkrankungen geben kann, die in meinen Tätigkeitsbereich als Gynäkologin fallen.
- Es liegt im Ermessen der Ärztin, ob die Feststellung der AU telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung unmittelbar persönlich nötig wird.
- Bedingung ist, dass die Patient:innen meiner Praxis bekannt sind und bereits regelmäßig zu Untersuchungen gekommen sind.
- Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.
Wir stellen keine Bescheinigungen aus, mit denen Sie Abschlussarbeiten für die Universität oder Schule im Voraus verschieben können oder eine Art "Dauerkranschreibung" pauschal erhalten.
Die elektronischen Krankschreibungen können wir ausschließlich dann ausstellen, wenn Sie uns einen Versicherungsnachweis oder Ihre gesetzliche Krankenkassenkarte in diesem Quartal schon nachgewiesen haben.
Herzlichst,
Lara Müller und Dr. Nadja Schneider